Honorar - Ein transparenter Überblick

Erstberatung

Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kostet Geld. Die Gebühren für eine Erstberatung betragen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei Verbrauchern maximal 226,10 € brutto (190,00 € netto). Eine erste Kontaktaufnahme ist für Sie unverbindlich und nicht mit Kosten verbunden. Am Telefon erläutere ich Ihnen gerne, welche Kosten in Ihrem persönlichen Fall wahrscheinlich auf Sie zukommen. Während einer Erstberatung zeige ich Ihnen gerne auf, welche rechtlichen und tatsächlichen Schritte in Ihrem Falle möglich sind.

Beratungshilfe

Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse eingeschränkt sein, besteht für Sie die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes stellt Ihnen einen sogenannten Beratungshilfeschein aus. Nach Vorlage des Scheins im Original fallen bei uns für Beratung und Vertretung nach außen nur noch Gebühren von etwa 15,00 € an. Den Schein erhalten Sie, wenn Sie persönlich beim Amtsgericht erscheinen, Ihr Rechtsproblem schildern und dem zuständigen Sachbearbeiter Ihre Einkommensnachweise, ggf. Ihren Mietvertrag, Ihre aktuellen Kontoauszüge usw. vorlegen.

Gesetzliche Gebühren

Die für meine Tätigkeit anfallenden Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe bemisst sich nach dem Gegenstandswert.

Zeithonorar

Bei umfangreichen oder zeitaufwändigen Angelegenheiten bestimmen sich die Gebühren nach dem vereinbarten Stundenhonorar. Diese Abrechnungsart ist insbesondere in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten gängig.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Für den Fall, dass Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit, dass der Staat die Kosten für ein gerichtliches Verfahren ganz oder zum Teil für Sie übernimmt.Ich übernehme Ihre Vertretung vor Gericht auch in diesem Falle. Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich meiner Homepage.